Im Gegensatz zur früheren Rechtslage wird dem Werkunternehmer durch die Fertigstellungsbescheinigung die Möglichkeit eröffnet, einen sogenannten Urkundenprozess anzustreben. Der Urkundenprozess ist ein spezielles Verfahren der Zivilprozessordnung, in dem ein Urteil in relativ kurzer Zeit erstritten werden kann. Das Besondere an ihm ist, dass alle Tatsachen, die vor Gericht von Bedeutung sind, durch eine Urkunde belegt werden müssen. Die Fertigstellungsbescheinigung stellt eine solche Urkunde dar und kann daher im Prozess vorgelegt werden.
Der Vorteil für Sie: Sie erhalten ein schnelles Urteil, der Vergütungsanspruch wird fällig und aus dem erlangten Urteil kann sofort vollstreckt werden. Insofern hat eine Fertigstellungsbescheinigung also die Rechtsfolgen, die mit der Abnahme des Werkes durch den Auftraggeber eintreten würden.
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