Helfer des Richters

Möglicherweise sind Sie als Kunde nicht zufrieden mit der von Ihrer Werkstatt geleisteten Arbeit oder das Werk ist Ihrer Meinung nach mängelbehaftet. In den meisten Fällen werden diese Meinungsverschiedenheiten von den Parteien einvernehmlich geregelt. Ist dies nicht der Fall, kommt es unter Umständen zu einem Gerichtsverfahren, in dem der Kläger seinen Anspruch durchsetzen will. Ergeht in diesem streitigen Gerichtsverfahren ein Beweisbeschluss, wird der Richter in der Regel einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen mit der Erstattung eines Gerichtsgutachten beauftragen. Dieser wird ein Gutachten erstellen über handwerkliche Leistungen und Ausführungen des Werkes und feststellen, ob das Werk gemäß den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt wurde. >>