Beweise sichern, die verloren gehen könnten

Das selbstständige Beweisverfahren (früher Beweissicherungs-verfahren) verfolgt nach dem Gesetz vier Ziele: Beweissicherung, Prozessvermeidung, Beschleunigung des Rechtsstreites und Beeinflussung der Verjährung. Dies bedeutet für Sie, dass Sie unter Hinzuziehung eines Rechtsbeistandes Beweise sichern können, die möglicherweise bis zur Gerichtsverhandlung nicht mehr verwertbar sind.
Ein eigenes (selbständiges) Verfahren ist deshalb notwendig, weil ein von einer Partei beauftragter Gutachter oder Sachverständiger nicht die Gewähr der Unabhängigkeit bietet, wie ein vom Gericht bestellter Sachverständiger. Dieses Privatgutachten wäre vor Gericht nicht als Beweismittel zugelassen, sondern nur als qualifizierter Parteivortrag.